Als Psychotherapeut bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.Das bedeutet, dass alles, was Sie mir anvertrauen, unter uns bleibt. Die SCHWEIGEPFLICHT gilt auch gegenüber Behörden, Ärzten, Angehörigen.
Die einzige Ausnahme ist dann gegeben, wenn Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung vorliegt. Dann muss ich die Schweigepflicht aufheben und entsprechende Schritte (z.B. Information an Not-Ärzte) in die Wege leiten, um die Bedrohung zu verhindern.
Wir besprechen alle nötigen INFORMATIONEN, die für eine Zusammenarbeit wichtig sind, auf Augenhöhe und vereinbaren auch gemeinsam die Häufigkeit unserer Sitzungen. Ich empfehle häufig wöchentliche Sitzungen (eventuell 14tägig). Dauer der Sitzungen: 50 Minuten. Die Bezahlung erfolgt meistens gesammelt nach einigen Sitzungen.
Absageregelung: Vereinbarte Sitzungstermine müssen auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Psychotherapeutische Arbeit erfordert ein sehr sensibles und gewissenhaftes Wirken. Sollten Sie in der Sitzung alkoholisiert oder unter Einfluss von Suchtmitteln stehen, ist unter Umständen die ARBEITSFÄHIGKEIT nicht mehr gegeben und ich kann den Termin abbrechen. „Abgelehnte“ Sitzungen sind trotzdem zu bezahlen.
Unsicherheiten gegenüber dem Therapieverlauf oder etwaige Zweifel innerhalb unserer Arbeitsbeziehung sind sehr ernst zu nehmen und sollten immer auf Augenhöhe in den gemeinsamen Sitzungen besprochen werden. Diese Klärung unserer ARBEITTSBEZIEHUNG ist ein zentraler Bestandteil der therapeutischen Prozesses und enthält erfahrungsgemäß sehr wichtige Lösungshinweise. Diese Hinweise werden wir natürlich für die Zielerreichung nutzen.
Die Beendigung unseres Arbeitsverhältnisses erfolgt durch eine Abschlusssitzung, in der wir den Prozess besprechen und reflektieren. Weitere Vorgehensweisen und eine vorläufige PERSPEKTIVENPLANUNG sollten unsere Zusammenarbeit abschließen.